Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2011 – 2015 Stellungnahme der LKJ NRW e.V.
Fit für die Zukunft – Gemeinsam Bildung erleben Stellungnahme der LKJ NRW e.V.
1. Inhalte
Der Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2011-2015 mit seinem programmatischen Titel wird von der LKJ grundsätzlich befürwortet.
Der Entwurf mit seiner inhaltlich thematischen Orientierung greift die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre auf und entspricht den Anforderungen an eine zeitgemäße Kinder- und Jugendhilfe, die
- an den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen ansetzt und diese an den Planungen aktiv beteiligt,
- konkrete Handlungsfelder benennt, in denen sich Kinder und Jugendliche selbst aktiv und kreativ erproben können,
- benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie solche mit Migrationshintergrund besonders fördert,
- Gender Mainstreaming als wichtiges Handlungsprinzip fordert,
- Prävention und Partizipation als zentrale Schwerpunkte herausstellt und
- den Ausbau der Kooperationen mit Schulen anstrebt.
Der Entwurf benennt die wesentlichen Säulen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und gibt ihnen als wichtige Arbeitsfelder den angemessenen inhaltlichen und eigenständigen Rahmen.
Die LKJ begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung den §16 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW umsetzt und eine Fördersumme für die Träger der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes von insgesamt rund 100 Mio. € vorsieht.
2. Stellenwert der Kulturellen Bildung
Im Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans wird die Kulturelle Jugendbildung als zentraler Förderbereich dargestellt, der die Entwicklung der Persönlichkeit von jungen Menschen und deren Integration fördert.
Auch die LKJ unterstreicht: Kulturelle Kompetenzen gehören zu den Schlüsselqualifikationen.
Die Bündelung der Kulturellen Jugendbildung mit der Medienkompetenz in einem eigenen Förderbereich ist konsequent an den gesellschaftlichen Entwicklungen und den Herausforderungen für eine innovative Jugendarbeit orientiert.
Wir unterstützen ausdrücklich die Absicht der Landesregierung, Nordrhein-Westfalen zu einem „Jugendkulturland“ zu profilieren, weiterzuentwickeln und hierfür einen eigenen Projektförderansatz vorzusehen. Dadurch gewinnt die Kulturelle Bildung eine neue Entwicklungsdynamik, um gerade auch sozial benachteiligte junge Menschen zu erreichen.
Die LKJ unterstreicht die Forderung: „Vorhandene Angebote besser vernetzen, neue Zielgruppen gewinnen!“
3. Leistungsbilanz der Kulturellen Jugendarbeit
Seit dem Jahr 1999 hat die LKJ kontinuierlich die Leistungen der Kulturellen Jugendarbeit mit dem Wirksamkeitsdialog evaluiert und positiv begleitet, aber auch mit dem Abschluss von Zielvereinbarungen qualifiziert.
Die Anzahl der Angebote der Landes- und Bezirksarbeitsgemeinschaften sowie der Jugendkunstschulen für Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren konnte ausgeweitet und die Anzahl der erreichten Kinder und Jugendlichen erhöht werden. Zurzeit gibt es landesweit rund 3.500 Angebote der kulturellen Jugendarbeit, mit denen ca. 120.000 Kinder und Jugendliche erreicht werden.
Erfreulich sind die in den Angeboten erhobenen Daten zur Akzeptanz: Nach wie vor geben über 90% der Kinder und Jugendlichen die Rückmeldung, dass ihnen die Programme sehr gut und gut gefallen haben!
Die LKJ, die Arbeitsgemeinschaften und die Jugendkunstschulen haben diese Evaluation positiv begleitet und sie im Sinne eines „selbstkritischen Instruments“ dazu genutzt, die eigene Arbeit zu reflektieren, Defizite aufzuarbeiten, Angebote zu erweitern, zu qualifizieren und weiter zu entwickeln. Darüber hinaus wurden auch Organisationsstrukturen verändert und optimiert zu Gunsten eines effizienten Mitteleinsatzes für die Angebote für Kinder und Jugendliche.
4. Förderbereich II: Kulturelle Jugendbildung / Medienkompetenz
Im Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2011 – 2015 sind die Förderpositionen für Kulturelle Jugendbildung und Medienkompetenz für die wichtige Strukturförderung erstmalig in fünf verschiedene Bereiche gegliedert. Dazu kommen zwei eigene Positionen für die Projektförderung.
Jeweils eine Position ist für die landeszentralen Träger der Kulturellen Jugendarbeit – die LKJ und die Landesarbeitsgemeinschaften – und die Jugendkunstschulen ausgewiesen.
4.1 Förderbereich II: 2.1.1 Zusammenschlüsse Landeszentraler Träger der Kulturellen Jugendarbeit
Die LKJ als Dachverband der Kulturellen Jugendarbeit ist erstmals mit ihren acht Landesarbeitsgemeinschaften in einer eigenen Förderposition zusammengefasst. Im letzten Kinder- und Jugendförderplan hatte die LKJ gemeinsam mit den anderen landeszentralen Dachverbänden der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit einen eigenen Ansatz.
Die neue Förderposition – 2.1.1 ist mit insgesamt 1,6 Mio. € ausgestattet, was einem Mehrbetrag von 29.000,-- € gegenüber der bisherigen Mittelausstattung entspricht.
Wir freuen uns über die Erhöhung, geben aber zu bedenken, dass diese sehr bescheidene Marge von 1,8% die gestiegenen Kosten im Personal- und Infrastrukturkostenbereich nicht kompensieren kann.
Im vergangenen Jahr haben wir bei dem Fachgespräch mit den Landesjugendämtern zum Kinder- und Jugendförderplan darauf hingewiesen, dass wir eine Anpassung der fachbezogenen Pauschale an die Tarifsteigerungen und Preisindizes für ein angemessenes Verfahren halten.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass für einen anderen Träger im Förderbereich II eine Erhöhung um fast 15% vorgesehen ist, die wir als Referenzmaßstab gerne auch für die LKJ und die kulturellen Arbeitsgemeinschaften akzeptieren würden.
Die Arbeitsgemeinschaften der Kulturellen Jugendarbeit haben sich bei der Personal- und Infrastrukturausstattung immer sehr stark zurückgehalten, weil wir den größten Teil der Landesförderung den Programmen und Projekten zugeführt haben. Es ist aber für die Planung und Durchführung der Angebote auch eine Mindestausstattung an Personal und Geschäftsstellen notwendig, die wir durch eine Erhöhung der Infrastrukturmittel abdecken möchten, um nicht auf Kosten der Angebote diese steigenden Aufwendungen zu finanzieren.
Außerdem haben sich die Anforderungen an die LKJ und die Landesarbeitsgemeinschaften sowie die Aufgabenstellungen in den vergangenen Jahren erheblich erweitert und werden besonders vor dem Hintergrund der Profilierung zu einem Jugendkulturland Nordrhein-Westfalen weiter zunehmen.
Neben der kontinuierlichen Planung und Durchführung von kulturellen Angeboten für Kinder und Jugendliche lassen sich die weiteren Aufgabenbereiche der LKJ und ihrer Arbeitsgemeinschaften wie folgt benennen:
- Erhöhter Beratungsbedarf von öffentlichen und freien Trägern der Jugendarbeit im Hinblick auf Konzeptionierung kultureller Projekte,
- Vermehrte Antragstellung und Abwicklung im Bereich der Projektförderung,
- Entwicklung neuer Angebotsprofile im Hinblick auf „Jugendkulturland NRW“,
- Weiterentwicklung der Kooperationen nach RUHR.2010, z.B. „Nacht der Jugendkultur“ mit der Zielrichtung einer landesweiten Veranstaltung,
- Angebotsentwicklung im Kontext der Kommunalen Bildungslandschaften,
- Aufbau einer Austausch-/Fortbildungsplattform zur Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen, Kooperationsebenen und Strategien,
- Bedarf der Jugendeinrichtungen und Jugendämter nach kontinuierlichem Erfahrungsaustausch – Federführung soll bei LKJ liegen.
Sollte eine Anpassung der Förderposition nicht möglich sein, dann ist auf jeden Fall die Beibehaltung des Förderinstruments der „Fachbezogenen Pauschale“ unabdingbar, um eine interne Kompensation zu ermöglichen.
4.2 Förderbereich II: 2.1.2: Jugendkunstschulen
Im Trägerspektrum der LKJ sind die Jugendkunstschulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mit kulturellem Angebotsprofil.
Die LKJ und die Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste / Jugendkunstschulen begrüßen die vorgesehene Anhebung der Jugendkunstschulförderung um 260.000,-- € auf 1 Mio. €.
Damit können weitere Einrichtungen, vor allem im strukturschwachen Ruhrgebiet, ausgebaut sowie das seit 2006 bestehende „dynamische Fördermodell“ der Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste / Jugendkunstschulen für die 45 landesgeförderten Jugendkunstschulen weitergeführt werden.
Neben der Programmförderung soll auch die Projektförderung erhalten und ausgeweitet werden. Diese ermöglicht es jungen Initiativen, entsprechende Angebote aufzubauen - vor allem dort, wo die Kulturelle Jugendarbeit bisher Entwicklungsbedarf hat.
Jugendkunstschulen haben sich als eigenständige Einrichtungen der Kulturellen Jugendarbeit seit mehr als 40 Jahren in Nordrhein-Westfalen landesweit verankert und erreichen heute mit ihrem ganzjährigen Programm mehr als 60.000 Kinder und Jugendliche, überwiegend in wöchentlichen Angeboten.
Die Jugendkunstschulen wollen sich stärker im Netzwerk der Kommunalen Bildungslandschaften und des „Jugendkulturlandes NRW“ positionieren. Bereits bei der Entwicklung der kommunalen Gesamtkonzepte zur Kulturellen Bildung haben die Jugendkunstschulen eine aktive Rolle gespielt. Unter dieser Maßgabe soll auch das „dynamische Fördermodell“ weiter entwickelt werden, um mit anderen Feldern der Jugendarbeit, aber auch mit Schulen und Kulturangeboten die vorhandenen Kooperationspotenziale stärker auszuschöpfen.
4.3 Förderbereich II: 2.2.1 „Jugendkulturland NRW“
Der Kinder- und Jugendförderplan sieht unterschiedliche Bereiche und Themen für eine Projektförderung vor.
In der Ausweisung eines Projektförderansatzes „Jugendkulturland NRW“ sieht die LKJ eine große Chance, neue kulturelle Angebotsformate für Kinder und Jugendliche zu konzipieren und umzusetzen. Damit würde Nordrhein-Westfalen seine bundesweite Vorreiterrolle in der Kulturellen Jugendarbeit festigen und ausbauen.
Für die LKJ, die Landes- und Bezirksarbeitsgemeinschaften sowie die Jugendkunstschulen sind die Planungen der Landesregierung zu einer Weiterentwicklung von Nordrhein-Westfalen zu einem „Jugendkulturland“ und die damit verbundene Bereitstellung von 2 Mio. € als Projektmittel aber auch eine große Herausforderung, die sie gerne annehmen und dabei einen aktiven konzeptionellen Part übernehmen wollen.
Die LKJ begrüßt, dass alle Träger der Kinder- und Jugendarbeit an dieser Projektförderung partizipieren können, wobei selbstverständlich auch die Arbeitsgemeinschaften und die Jugendkunstschulen förderfähige Projekte einbringen werden.
Für die LKJ stellen sich folgende Fragen:
- Welche inhaltlichen Vorstellungen und Kriterien bestehen für die Mittelvergaben?
- Wie wird eine entsprechende Förderkonzeption erarbeitet und wer wird beteiligt?
- Wer entscheidet über die Projektanträge?
- Gibt es Überlegungen, z.B. Beiräte, auch unter Beteiligung von Jugendlichen, zur inhaltlichen Entscheidung über die Anträge einzusetzen?
Die Beantwortung der genannten Fragen ist auch relevant im Hinblick auf die Umsetzung der Kommunalen Bildungslandschaften und der Verortung kultureller Angebote für Kinder und Jugendliche in diesem Kontext.
Darüber hinaus schlägt die LKJ vor, einen selbstverwalteten Fonds „Junge Initiativen für das Jugendkulturland NRW“ einzurichten, mit dem unbürokratisch und zeitnah kleinere Projekte unterstützt werden können, die von Jugendlichen selbst entwickelt und durchgeführt werden.
Die LKJ unterstützt ausdrücklich die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Projektförderung für die Kulturelle Jugendarbeit im Kinder- und Jugendförderplan, weist aber auf ein erschwerendes Richtlinienproblem hin, das eine Anrechnung von Teilnehmerbeiträgen als Eigenmittel ausdrücklich nicht mehr vorsieht.
Diese Restriktion ist im Vergleich mit anderen Förderverfahren, auch in anderen öffentlichen Ressorts, eine völlig unübliche Regelung und nicht umsetzbar für Träger, die keine oder nicht Teil breiter „Mitglieder“verbände sind und deren Arbeit im wahrsten Sinne des Wortes ausschließlich „offene Angebote“ für alle Kinder und Jugendlichen beinhaltet.
Bei einer Ausweitung der Projektförderung muss daher auch die Frage geklärt werden – und hier steht die LKJ nur stellvertretend für andere Initiativen und Träger -, wie „kleinere“ Träger der Jugendarbeit die erforderlichen Eigenmittel aufbringen sollen?
5. Förderbereich VI: Jugendfreiwilligendienste
Neben der Unterstützung des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Ökologie sieht der Kinder- und Jugendförderplan eine Ausweitung der Mittel für die Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bildungsarbeit vor.
Die LKJ und die LAG Arbeit Bildung Kultur sind seit 2007 gemeinsame Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kultur in Nordrhein-Westfalen. Seit der Übernahme konnte die Zahl der Einsatzstellen vervierfacht werden bei stetig steigendem Interesse von Jugendlichen, an einem FSJ Kultur teilzunehmen. Zurzeit gibt es rund 140 Einsatzstellen bei fast 1.400 Bewerbungen, d.h. eine Einsatzstelle kommt auf zehn interessierte Bewerber bei einem stetig steigenden Interesse von Jugendlichen an einem FSJ Kultur.
Die Bildungsarbeit ist eine wichtige und tragende Säule des FSJ Kultur. Das belegt eine aktuelle Evaluation von Absolventen und derzeit aktiven Jugendlichen, die im vergangenen Monat veröffentlicht wurde.
Den Trägern des FSJ Kultur liegt sehr daran, auch mehr Jugendliche mit bildungsfernem Hintergrund, aus sozial schwachen Familien und mit Migrationshintergrund in das FSJ Kultur zu integrieren, wozu begleitende Bildungsmaßnahmen und damit verbundene Fachkräfte unverzichtbar sind. Auch vor diesem Hintergrund erwarten wir eine Partizipation an der neuen Förderposition für die Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste durch die Bildungsarbeit.
6. Resümee
Die LKJ unterstützt den Entwurf zum Kinder- und Jugendförderplan inhaltlich und strukturell.
Die Erhöhung der Mittel für die Jugendkunstschulen und die Bereitstellung von Projektmitteln in unterschiedlichen Förderbereichen werden positiv bewertet. Die dargestellten offenen Fragen sollten im weiteren Dialog geklärt werden.
Wir sehen Überarbeitungsbedarf für den Entwurf in zwei wesentlichen Punkten:
- Die geplante Höhe der fachbezogenen Pauschale für die LKJ und die Landesarbeitsgemeinschaften sollte gemessen an den Tarifsteigerungen und Preisindizes um mindestens 10% angehoben werden, um nicht die für die eigentliche Bildungsarbeit bereitgestellten Mittel zu reduzieren.
- Die derzeit gültigen Richtlinien erschweren die Durchführung von Projekten für die LKJ und ihre Arbeitsgemeinschaften durch die Nichtanrechnung von Teilnehmerbeiträgen als Eigenmittel. Hier erwarten wir eine flexible Lösung und Revision, die vor allem für „kleinere“ Träger wünschenswert ist. Sonst läuft die mit der Ausweitung der Projektförderung verbundene Absicht der Innovation, Flexibilisierung und Zielgruppenorientierung ins Leere.
Dortmund, 10. März 2011
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